Aktuelle Richtlinien und gesetzliche Vorgaben für moderne Arbeitsplätze
Die Gestaltung von Büroräumen ist nicht nur eine Frage des Designs, sondern unterliegt in Deutschland klaren gesetzlichen Vorgaben. Wer Büros plant oder modernisiert, muss sicherstellen, dass die Arbeitsumgebung den aktuellen Standards entspricht. Dieser Leitfaden bietet einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Richtlinien und Normen für die Büroplanung im Jahr 2025.
Raumgrößen und Bewegungsflächen gemäß ASR A1.2
Die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A1.2 legt fest, wie viel Platz pro Arbeitsplatz erforderlich ist:
- Einzelarbeitsplatz: mindestens 8 m²
- Zusätzliche Arbeitsplätze im selben Raum: jeweils mindestens 6 m² zusätzlich
- Großraumbüros: 12–15 m² pro Arbeitsplatz, um ausreichende Bewegungsfreiheit und Verkehrsflächen zu gewährleisten
Diese Vorgaben gewährleisten, dass Mitarbeitende genügend Raum für ihre Tätigkeiten haben und sich sicher im Büro bewegen können.
Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung nach DGUV Information 215-410
Ein ergonomisch gestalteter Arbeitsplatz trägt wesentlich zur Gesundheit und Produktivität der Mitarbeitenden bei. Die DGUV Information 215-410 gibt folgende Empfehlungen:
- Arbeitsstühle: sollten höhenverstellbar sein und eine verstellbare Rückenlehne besitzen
- Schreibtische: idealerweise höhenverstellbar, um den Wechsel zwischen Sitzen und Stehen zu ermöglichen
- Bildschirmposition: Oberkante des Monitors auf Augenhöhe, Abstand etwa eine Armlänge
- Bewegungsfläche: mindestens 1,50 m² freie Fläche pro Arbeitsplatz
Diese Maßnahmen fördern eine gesunde Körperhaltung und reduzieren das Risiko von Muskel-Skelett-Erkrankungen.

Beleuchtung und Sichtverbindung gemäß ASR A3.4 und DIN EN 12464-1
Eine angemessene Beleuchtung ist entscheidend für die Sehkomfort und Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz:
- Beleuchtungsstärke: mindestens 500 Lux für Bildschirmarbeitsplätze
- Tageslicht: Arbeitsplätze sollten möglichst nahe an Fenstern platziert werden
- Blendfreiheit: Vermeidung von Direktblendung und Reflexionen auf Bildschirmen
Die Kombination aus natürlichem und künstlichem Licht schafft eine angenehme Arbeitsatmosphäre und unterstützt die Konzentration.
Verkehrs- und Fluchtwege gemäß ASR A2.3
Sicherheit im Büro umfasst auch die Planung von Verkehrs- und Fluchtwegen:
- Verkehrswege: mindestens 0,60 m breit, wenn sie ausschließlich dem Verkehr dienen
- Fluchtwege: mindestens 0,90 m breit für bis zu 5 Personen, bei mehr Personen entsprechend breiter
- Kennzeichnung: deutliche Markierung von Fluchtwegen und Notausgängen
Diese Maßnahmen gewährleisten eine schnelle und sichere Evakuierung im Notfall.
Barrierefreiheit nach ASR V3a.2
Die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern fördert auch die Inklusion:
- Türbreiten: mindestens 0,90 m
- Flure: mindestens 1,20 m breit
- Arbeitsplätze: höhenverstellbare Tische und ausreichend Bewegungsfläche für Rollstuhlnutzende
Eine barrierefreie Bürogestaltung ermöglicht allen Mitarbeitenden uneingeschränkten Zugang und Nutzung der Arbeitsräume.
Raumklima und Lüftung gemäß ASR A3.6
Ein angenehmes Raumklima trägt zum Wohlbefinden und zur Leistungsfähigkeit bei:
- Luftvolumen: mindestens 12 m³ pro Person bei natürlicher Belüftung, 20 m³ bei mechanischer Belüftung
- Temperatur: idealerweise zwischen 20 °C und 22 °C
- Luftfeuchtigkeit: zwischen 40 % und 60 %
Regelmäßiges Lüften und die Verwendung geeigneter Lüftungssysteme sind essenziell für ein gesundes Raumklima.
Fazit
Die Büroplanung im Jahr 2025 erfordert die Berücksichtigung verschiedener gesetzlicher Vorgaben und technischer Regeln. Eine sorgfältige Planung, die Aspekte wie Raumgröße, Ergonomie, Beleuchtung, Sicherheit und Barrierefreiheit einbezieht, schafft nicht nur eine gesetzeskonforme, sondern auch eine produktive und angenehme Arbeitsumgebung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ):
Welche Mindestfläche ist pro Arbeitsplatz vorgeschrieben?
Mindestens 8 m² für den ersten Arbeitsplatz und 6 m² für jeden weiteren im selben Raum.
Wie sollte ein ergonomischer Arbeitsplatz gestaltet sein?
Mit höhenverstellbaren Möbeln, korrekter Bildschirmposition und ausreichender Bewegungsfläche.
Welche Beleuchtungsstärke ist für Bildschirmarbeitsplätze erforderlich?
Mindestens 500 Lux, kombiniert mit möglichst viel Tageslicht.
Wie breit müssen Fluchtwege in Büros sein?
Mindestens 0,90 m für bis zu 5 Personen; bei mehr Personen entsprechend breiter.
Was bedeutet barrierefreie Bürogestaltung?
Arbeitsplätze, die für alle Mitarbeitenden zugänglich und nutzbar sind, unabhängig von körperlichen Einschränkungen.
Für eine individuelle Beratung zur Büroplanung und Umsetzung der aktuellen Richtlinien stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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