Autor Anna Ullmann - Wiepa Bürofachpartner GmbH

Pflicht statt Kür: Was ein Büro laut Arbeitsstättenverordnung wirklich braucht

Was in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist, wenn es um Büroarbeitsplätze geht
– und wie du mit wenigen Maßnahmen rechtssicher und mitarbeiterfreundlich einrichtest.

Die Gestaltung von Büroarbeitsplätzen ist nicht nur eine Frage des Geschmacks – sondern auch der Vorschrift. In Deutschland regelt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), welche Mindeststandards für Sicherheit, Gesundheit und Ergonomie am Arbeitsplatz gelten.

Hier erfährst du, welche Anforderungen ein Büro laut ArbStättV erfüllen muss – verständlich aufbereitet & praxisnah erklärt.

Was ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)?

Die ArbStättV ist eine gesetzliche Regelung, die Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsplätze so zu gestalten, dass Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet sind. Ergänzt wird sie durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), z. B. ASR A1.2, A1.3, A1.8 etc.

1. Raumgröße & Platzangebot

Laut ASR A1.2:

  • Mindestens 8–10 m² Fläche pro Person bei Einzelarbeitsplätzen im Büro
  • Bei Gruppenarbeitsplätzen zusätzlich 1,5 m² Verkehrsfläche pro Person

💡 Zu beachten: Auch Schränke, Drucker, Pflanzen zählen zur Raumnutzung.

2. Belüftung & Luftqualität

  • Frischluftzufuhr muss ausreichend sein (Fenster oder Lüftung)
  • Bei Klimaanlagen: regelmäßige Wartung & keine Zugluft
  • CO₂-Konzentration sollte unter 1.000 ppm liegen (optimal: 600–800 ppm)

💨 Luftreiniger oder CO₂-Ampeln können sinnvoll sein – gerade bei Besprechungsräumen.

3. Beleuchtung & Tageslicht

  • Jeder Arbeitsplatz muss ausreichend beleuchtet sein (mind. 500 Lux bei Bildschirmarbeit)
  • Tageslichtzugang ist Pflicht, wenn nicht technisch unmöglich
  • Blend- & Spiegelungsschutz (z. B. durch Jalousien) muss vorhanden sein

 4. Ergonomische Ausstattung

  • Verstellbarer Bürostuhl mit Rückenstütze & Rollen
  • Schreibtisch in passender Höhe (idealerweise höhenverstellbar)
  • Bildschirm muss höhen- & neigungsverstellbar sein
  • Tastatur und Maus müssen getrennt sein (kein Laptop-only-Arbeitsplatz)

💡 Hinweis: Eine Bildschirmbrille kann auf ärztliches Attest vom Arbeitgeber bezuschusst werden.

5. Fluchtwege & Türen

  • Breite von Türen: mind. 875 mm bei regelmäßiger Nutzung
  • Fluchtwege müssen gekennzeichnet, freigehalten und beleuchtet sein
  • Flucht- und Rettungspläne müssen aushängen (z. B. ASR A1.3 & A2.3)

6. Sanitär- & Sozialräume

  • Getrennte Toiletten für Männer und Frauen ab 10 Mitarbeitenden
  • Pausenraum oder Pausenbereich (ab 10 Mitarbeitenden, sonst z. B. Teeküche ausreichend)
  • Handwaschbecken mit Seife, Einmalhandtüchern, ggf. Desinfektion

7. Sicherheit & Brandschutz

  • Feuerlöscher nach Vorgabe, regelmäßig gewartet
  • Erste-Hilfe-Kasten & Notfallpläne
  • Kennzeichnung nach ASR A1.3 (z. B. für Fluchtwege, Feuerlöscher, Erste Hilfe)

Fazit:

Ein rechtssicherer Arbeitsplatz ist mehr als gute Absicht – er ist Pflicht. Die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung schützt nicht nur Mitarbeitende, sondern auch Arbeitgeber vor Bußgeldern, Beschwerden oder Ausfällen.

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