Wie eine neue Einrichtung die Arbeitgeberattraktivität steigern kann (inkl. steuerliche Tipps)
Moderne Büros sind mehr als Möbel – sie sind ein Statement. Wer heute Mitarbeitende gewinnen und halten will, sollte in mehr investieren als nur in einen neuen Schreibtisch.
Der Wettbewerb um Fachkräfte ist real – und er wird nicht im Vorstellungsgespräch gewonnen, sondern im Alltag. Ein moderner, ergonomischer und einladender Arbeitsplatz ist längst mehr als nur „nice to have“ – er ist ein echter Faktor für Arbeitgeberattraktivität.
Gleichzeitig gibt es staatliche Förderungen und steuerliche Vorteile, die Investitionen in die Büroeinrichtung erleichtern. In diesem Beitrag erfährst du, wie du durch eine neue Einrichtung punktest – und was du steuerlich rausholen kannst. +Checkliste
1. Der erste Eindruck zählt – und bleibt
Ob Bewerber:innen, Kund:innen oder Mitarbeitende – das Büro ist Visitenkarte und Wohlfühlort zugleich. Ein durchdachtes Einrichtungskonzept signalisiert:
- Professionalität
- Wertschätzung
- Zukunftsorientierung
💡 Schon ein neuer Empfangsbereich oder ein aufgeräumter Besprechungsraum können den Unterschied machen.
2. Ergonomie = Gesundheit = weniger Ausfalltage
Rückenleiden und Verspannungen sind die häufigste Ursache für Krankmeldungen in Deutschland. Wer in ergonomische Stühle, höhenverstellbare Tische und gute Lichtverhältnisse investiert:
- verbessert die Gesundheit
- steigert die Konzentration
- senkt die Krankheitsquote
Plus: Die Investition zahlt sich langfristig doppelt aus – durch Produktivität und geringere Fluktuation.
3. Wohlfühlatmosphäre steigert Bindung & Motivation
Ein gemütlicher Lounge-Bereich, akustisch angenehme Rückzugsorte oder Pflanzen im Großraumbüro: Kleine Veränderungen schaffen große Wirkung.
Warum das wirkt:
- Mitarbeitende verbringen oft mehr Zeit im Büro als zu Hause
- eine angenehme Atmosphäre wirkt wie ein stiller Benefit
- Wertschätzung wird sichtbar – nicht nur als Schlagwort im Leitbild
4. Steuerlich clever: Das sagt das Finanzamt
✅ Abschreibungsmöglichkeiten:
Büromöbel gelten als bewegliches Wirtschaftsgut
→ können meist über 13 Jahre abgeschrieben werden (AfA)
✅ Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG):
- z. B. ein Drehstuhl unter 800 € netto → kann sofort im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden
✅ Homeoffice & Mischmodelle:
- Ausstattung fürs Homeoffice kann steuerlich geltend gemacht werden
- z. B. im Rahmen einer Pauschale oder durch Arbeitgeberzuschüsse
💡 Lass dich von einem Steuerberater beraten – viele Unternehmen schöpfen hier längst nicht alle Möglichkeiten aus.
5. Employer Branding & New Work: Was neue Talente erwarten
Gerade die Generationen Y & Z legen großen Wert auf:
- flexible Arbeitsplätze
- ästhetisches Umfeld
- echte Work-Life-Balance
-
Ein modernes Büro ist kein Statussymbol – es ist ein echter Wettbewerbsfaktor im Recruiting.
💬 Bewerber:innen achten auf Bilder in Stellenanzeigen, Insta-Stories vom Büro und Erfahrungsberichte auf Kununu.
Fazit:
Die Investition in neue Büroeinrichtung zahlt sich mehrfach aus – durch zufriedenere Mitarbeitende, steuerliche Vorteile und eine stärkere Arbeitgebermarke.
👉 Du willst wissen, wie dein Büro mit wenig Aufwand mehr Wirkung entfalten kann?
Wir planen deine Einrichtung individuell – von der Beratung bis zur Umsetzung.
Oder lade dir unsere Checkliste mit 10 Punkte, wie deine Büroeinrichtung attraktiver wird – inkl. steuerlicher Hinweise
Wiepa am Puls der Zeit




