Homeoffice steuerlich absetzen: Was möglich ist und wie Sie profitieren
Seit der Pandemie ist Homeoffice in vielen Branchen nicht mehr wegzudenken. Doch wussten Sie, dass Sie Ihre Arbeit von zuhause auch steuerlich absetzen können? Richtig genutzt, holen Sie sich bares Geld vom Finanzamt zurück. Hier erfahren Sie, was möglich ist und wie Sie vorgehen sollten.
Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit im Homeoffice
Grundsätzlich gilt:
- Sie müssen überwiegend oder ausschließlich im Homeoffice arbeiten.
- Es muss ein klar abgegrenzter Arbeitsbereich vorhanden sein (z.B. separates Arbeitszimmer).
Arbeiten Sie nur teilweise im Homeoffice, profitieren Sie oft von der Homeoffice-Pauschale.
Arbeitszimmer oder Homeoffice-Pauschale: Was ist besser?
Arbeitszimmer absetzen:
- Sie benötigen ein eigenständiges Zimmer, das nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird.
- Absetzbar sind anteilige Mietkosten, Nebenkosten, Strom, Heizung und Ausstattung.
Homeoffice-Pauschale:
- Für 2023/2024: 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro jährlich (für bis zu 210 Homeoffice-Tage).
- Auch möglich, wenn kein separates Arbeitszimmer vorhanden ist.
- Die Pauschale wird innerhalb der Werbungskosten berücksichtigt.
Wichtig: Entweder Pauschale oder anteilige Kosten – beides zusammen geht nicht!
Welche Kosten können Sie absetzen?
Bei einem abzugsfähigen Arbeitszimmer können Sie unter anderem angeben:
- Mietkosten (anteilig)
- Strom und Heizung
- Renovierungskosten
- Arbeitsmittel (Schreibtisch, Stuhl, Computer)
- Internet- und Telefonkosten (anteilig)
Tipp: Auch kleinere Anschaffungen unter 800 Euro netto (sog. „geringwertige Wirtschaftsgüter“) können sofort abgesetzt werden.
Wie setzen Sie Homeoffice richtig bei der Steuer ab?
- Belege sammeln (Mietvertrag, Stromabrechnungen, Quittungen für Möbel)
- Nutzungsanteil des Arbeitszimmers berechnen (z.B. 15 % der Wohnfläche)
- Angaben in der Anlage N der Steuererklärung machen
- Homeoffice-Pauschale einfach in der Steuererklärung eintragen, wenn kein separates Arbeitszimmer vorhanden ist.
Achtung: Das Finanzamt prüft die Angaben genau. Fotos und Grundrisse können als Nachweis hilfreich sein.
Fazit: Homeoffice clever absetzen und sparen
Ob Homeoffice-Pauschale oder Arbeitszimmer: Sie können Ihre Steuerlast deutlich senken. Prüfen Sie sorgfältig, welche Variante sich für Sie lohnt. Eine gute Dokumentation zahlt sich aus – und Ihr Geldbeutel wird es Ihnen danken.
FAQ: Häufige Fragen zum Thema "Homeoffice steuerlich absetzen"
Kann ich Homeoffice absetzen, wenn ich nur teilweise zuhause arbeite?
Ja, dann greifen oft die Homeoffice-Pauschale oder anteilige Werbungskosten.
Was passiert, wenn mein Arbeitszimmer auch privat genutzt wird?
Dann entfällt die volle steuerliche Absetzbarkeit. Das Zimmer muss nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden.
Kann ich Möbel fürs Homeoffice absetzen?
Ja, Büromöbel wie Schreibtisch, Stuhl oder Regale sind absetzbar – entweder komplett oder über Abschreibungen.
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