Autor Anna Ullmann - Wiepa Bürofachpartner GmbH

Homeoffice steuerlich absetzen: Was möglich ist und wie Sie profitieren

Wie kann ich mein Homeoffice 2025 steuerlich absetzen?

Wie viel Geld lässt sich mit der Homeoffice-Pauschale 2025 sparen – und für wen lohnt sich sogar ein Arbeitszimmer?

In diesem Beitrag finden Sie alle steuerlichen Vorteile rund ums Homeoffice – einfach erklärt mit Praxisbeispielen, Tabellen & aktuellen Quellen.

Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit im Homeoffice

Grundsätzlich gilt:

  • Sie müssen überwiegend oder ausschließlich im Homeoffice arbeiten.
  • Es muss ein klar abgegrenzter Arbeitsbereich vorhanden sein (z.B. separates Arbeitszimmer).

Arbeiten Sie nur teilweise im Homeoffice, profitieren Sie oft von der Homeoffice-Pauschale.


Arbeitszimmer oder Homeoffice-Pauschale: Was ist für Sie günstiger?

Arbeitszimmer absetzen

Ein häusliches Arbeitszimmer können Sie absetzen, wenn:

  • Es sich um ein eigenständiges Zimmer handelt, das nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird.
  • Es den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit bildet.


In diesem Fall können Sie anteilige Mietkosten, Nebenkosten, Strom, Heizung und Ausstattung absetzen. Alternativ können Sie seit 2023 eine Jahrespauschale von 1.260 € geltend machen, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit bildet .


Homeoffice-Pauschale:

Wenn kein separates Arbeitszimmer vorhanden ist, können Sie die Homeoffice-Pauschale nutzen:


  • 6 € pro Tag im Homeoffice, maximal 1.260 € jährlich (für bis zu 210 Homeoffice-Tage).
  • Gilt auch, wenn kein separates Arbeitszimmer vorhanden ist.
  • Die Pauschale wird innerhalb der Werbungskosten berücksichtigt.


Wichtig: Entweder Pauschale oder anteilige Kosten – beides zusammen geht nicht!


Welche Kosten können Sie absetzen?

Neben der Homeoffice-Pauschale oder dem Arbeitszimmer können Sie folgende Kosten geltend machen:

  • Arbeitsmittel (z. B. Schreibtisch, Stuhl, Computer).
  • Internet- und Telefonkosten (anteilig).
  • Kleinere Anschaffungen unter 800 € netto (sog. „geringwertige Wirtschaftsgüter“) können sofort abgesetzt werden .



Wie setzen Sie Homeoffice richtig bei der Steuer ab?

  1. Belege sammeln (Mietvertrag, Stromabrechnungen, Quittungen für Möbel).
  2. Nutzungsanteil des Arbeitszimmers berechnen (z. B. 15 % der Wohnfläche).
  3. Angaben in der Anlage N der Steuererklärung machen.
  4. Homeoffice-Pauschale einfach in der Steuererklärung eintragen, wenn kein separates Arbeitszimmer vorhanden ist.


Achtung: Das Finanzamt prüft die Angaben genau. Fotos und Grundrisse können als Nachweis hilfreich sein.


Aktuelle steuerliche Regelungen im Überblick

Zeitraum Pauschale pro Tag Maximaler Betrag Max. Tage pro Jahr Besonderheiten
Bis 2022 5 600 120 Nur bei fehlendem Arbeitsplatz im Betrieb anwendbar
Ab 2023 6 1260 210 Gilt auch ohne separates Arbeitszimmer; dauerhaft entfristet


Fazit: Homeoffice clever absetzen und sparen

Ob Homeoffice-Pauschale oder Arbeitszimmer: Sie können Ihre Steuerlast deutlich senken. Prüfen Sie sorgfältig, welche Variante sich für Sie lohnt. Eine gute Dokumentation zahlt sich aus – und Ihr Geldbeutel wird es Ihnen danken.


FAQ: Häufige Fragen zum Thema "Homeoffice steuerlich absetzen"



  • Kann ich Homeoffice absetzen, wenn ich nur teilweise zuhause arbeite?

    Ja, dann greifen oft die Homeoffice-Pauschale oder anteilige Werbungskosten.



  • Was passiert, wenn mein Arbeitszimmer auch privat genutzt wird?

    Dann entfällt die volle steuerliche Absetzbarkeit. Das Zimmer muss nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden.



  • Kann ich Möbel fürs Homeoffice absetzen?

    Ja, Büromöbel wie Schreibtisch, Stuhl oder Regale sind absetzbar – entweder komplett oder über Abschreibungen.



  • Was ist die Homeoffice-Pauschale 2025?

    Die Homeoffice-Pauschale beträgt 6 € pro Tag, maximal 1.260 € im Jahr. Sie kann ohne separates Arbeitszimmer abgesetzt werden.



  • Gilt die Homeoffice-Pauschale auch für Teilzeitkräfte?

    Ja, aber nur für Tage, an denen ausschließlich von zu Hause gearbeitet wurde.



  • Kann ich die Pauschale zusätzlich zum Arbeitszimmer absetzen?

    Nein, entweder Arbeitszimmer oder Pauschale – nicht beides.



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