Autor Anna Ullmann - Wiepa Bürofachpartner GmbH

Homeoffice steuerlich absetzen: Was möglich ist und wie Sie profitieren

Home Office steuerlich absetzen – so profitieren Sie von Möbeln & Pauschale

Immer mehr Menschen arbeiten von zu Hause. Doch welche Kosten können Sie beim Finanzamt geltend machen? Darf man den Bürostuhl steuerlich absetzen? Gilt die Home Office Pauschale auch für Schreibtisch und Büromaterial? Und was passiert, wenn Sie ein eigenes Arbeitszimmer einrichten?

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie Büromöbel, Schreibtischstuhl, Büromaterial und die komplette Ausstattung des Arbeitszimmers absetzen – mit praktischen Beispielen, Tipps und Hinweisen auf die aktuellen Steuerregeln.

Voraussetzungen für das Absetzen im Home Office

Damit Sie Home Office steuerlich absetzen können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Das Finanzamt unterscheidet dabei zwischen der Home Office Pauschale und einem eigenen Arbeitszimmer.

Home Office Pauschale

  • Gilt, wenn kein separates Arbeitszimmer vorhanden ist.
  • Pro Tag im Home Office können 6 € angesetzt werden, maximal 1.260 € pro Jahr.
  • Die Pauschale greift unabhängig davon, ob Sie am Küchentisch oder am Schreibtisch steuerlich absetzen.

Arbeitszimmer

  • Das Arbeitszimmer steuerlich absetzen funktioniert nur, wenn es ein abgeschlossener Raum ist.
  • Es darf nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden.
  • Absetzbar sind Möbel (Schreibtisch, Bürostuhl) und anteilige Nebenkosten wie Miete, Strom, Heizung, Internet.
  • Private Mitnutzung(z. B. als Gästezimmer) führt meist zur Ablehnung.
  • Achtung: Das Finanzamt prüft die Angaben genau. Fotos und Grundrisse können als Nachweis hilfreich sein.

Nachweise

Bewahren Sie alle Rechnungen und Belege auf, um Kosten wie Büromaterial steuerlich absetzen zu können.

Besonders bei hochpreisigen Anschaffungen (z. B. Schreibtischstuhl oder komplette Büromöbel) ist eine ordentliche Dokumentation entscheidend.

Welche Anschaffungen lassen sich steuerlich absetzen?

Nicht nur das Arbeitszimmer , sondern auch einzelne Möbel und Arbeitsmittel können Sie steuerlich geltend machen. Wichtig ist, dass sie fast ausschließlich beruflich genutzt werden.

Schreibtisch steuer absetzen

Ein ergonomischer Schreibtischstuhl ist nicht nur wichtig für Ihre Gesundheit, sondern auch steuerlich absetzbar. Ob Arbeitnehmer oder Selbstständiger: Ein Bürostuhl zählt als Arbeitsmittel.

  • Arbeitnehmer → der Bürostuhl ist als Werbungskosten absetzbar.
  • Selbstständige → der Bürostuhl gilt als Betriebsausgabe.
  • Kaufpreis unter 800 € netto → Sofortabzug (GWG – geringwertige Wirtschaftsgüter).
  • Kaufpreis über 800 € netto → Abschreibung über die Nutzungsdauer (13 Jahre bei Möbeln).
  • Voraussetzung: Der Tisch wird fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt.
  • Auch bei Nutzung der Home Office Pauschale können Bürostühle zusätzlich abgesetzt werden.
  • Kosten für Reparatur, Reinigung oder Wartung sind ebenfalls steuerlich absetzbar.
  • Privat gekaufter Stuhl kann umgewidmet werden, sobald er überwiegend beruflich genutzt wird.
  • Der tatsächliche Steuervorteil hängt von Ihrem Steuersatz ab – je höher, desto größer die Ersparnis.

Büromöbel steuer absetzen

Neben Tisch und Stuhl lassen sich auch weitere Möbel steuerlich geltend machen. Dazu zählen z. B. Regale, Schränke, Rollcontainer oder Lampen, die für das Home Office benötigt werden.

  • Kosten unter 800 € netto → Sofortabzug möglich (GWG – geringwertige Wirtschaftsgüter).
  • Kosten über 800 € netto → Abschreibung über die Nutzungsdauer von 13 Jahren.
  • Wichtig: Möbel müssen fast ausschließlich beruflich genutzt werden. Ein Schrank, der auch private Kleidung enthält, wird meist nicht anerkannt.
  • Auch gebrauchte Möbel sind absetzbar, solange ein Kaufbeleg vorliegt.
  • Für Arbeitnehmer gelten Möbel als Werbungskosten, für Selbstständige als Betriebsausgaben.
  • Werden Möbel in einem anerkannten Arbeitszimmer genutzt, können zusätzlich anteilige Miet- und Nebenkosten berücksichtigt werden.

Damit können Büromöbel – von einfachen Regalen bis hin zu hochwertigen Designstücken – steuerlich relevant sein und Ihre Steuerlast deutlich reduzieren.

Büromaterial steuerlich absetzen

Auch klassisches Büromaterial können Sie steuerlich geltend machen. Da es sich um Verbrauchsmaterial handelt, sind diese Ausgaben sofort abzugsfähig – unabhängig davon, ob Sie die Home Office Pauschale nutzen oder ein anerkanntes Arbeitszimmer haben.

  • Papier, Notizblöcke, Ordner, Hefter
  • Druckerpatronen, Toner und Kopierpapier
  • Stifte, Marker, Post-its und Büroklammern
  • Kalender, Planungstools und organisatorische Hilfsmittel
  • Software-Lizenzen oder Cloud-Speicher, die ausschließlich beruflich genutzt werden

Wichtig: Büromaterial muss überwiegend beruflich genutzt werden. Private Verwendungen – etwa Malblöcke für Kinder – können steuerlich nicht berücksichtigt werden.

Für Arbeitnehmer zählt Büromaterial zu den Werbungskosten, für Selbstständige zu den Betriebsausgaben. Da es sich in der Regel um kleinere Beträge handelt, erfolgt die steuerliche Berücksichtigung immer im Jahr des Kaufs.

Arbeitszimmer Ausstattung absetzen

Zur Ausstattung des Arbeitszimmers zählen alle Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände, die für die berufliche Tätigkeit im Home Office erforderlich sind. Sie sind grundsätzlich steuerlich berücksichtigungsfähig, wenn die Nutzung nahezu ausschließlich beruflich erfolgt.

  • Möbel & Einrichtung: Teppiche/Bodenbeläge, Vorhänge/Jalousien, Akustik-Elemente/Trennwände, Whiteboards, Pinnwände.
  • Beleuchtung: Deckenleuchten, Stehleuchten, Schreibtischlampen (blendfrei/arbeitsplatzgerecht).
  • Technik: Monitor(e), Dockingstation, Drucker/Scanner, Tastatur/Maus, Webcam/Headset, Router.
  • Sonstiges: Kabelmanagement, Steckdosenleisten, USV, ergonomische Fußstützen, Laptopständer.

Abschreibung (AfA) vs. Sofortabzug:

  • Möbel(z. B. Regale, Lampen-Einrichtungen) über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 13 Jahren abschreiben (AfA-Tabelle).
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 800 € nettoSofortabzug im Jahr der Anschaffung.
  • Computer-Hardware & Software: gem. BMF-Grundsätzen kann die Nutzungsdauer mit 1 Jahr angesetzt werden (faktisch Sofortabschreibung möglich).

Anteilig abzugsfähige Raumkosten bei anerkanntem Arbeitszimmer:

  • Miete & Nebenkosten: Miete, Heizung, Strom, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Hausreinigung, Schornsteinfeger anteilig nach Flächenquote.
  • Internet/Telefon: beruflicher Anteil ansetzbar (ggf. prozentuale Aufteilung).
  • Renovierung/Instandhaltung: z. B. Streichen, Boden erneuern – anteilig, wenn das Arbeitszimmer betroffen ist.

Nachweise & Abgrenzung:

  • Rechnungen/Belege aufbewahren; bei Technik Seriennummern/Zuordnung dokumentieren.
  • Bei gemischter Nutzung ( privat/beruflich ) kann das Finanzamt den Abzug anteilig kürzen.
  • Für das häusliche Arbeitszimmer gilt: eigener Raum, nahezu ausschließlich beruflich genutzt. Details und aktuelle Grenzen zur Home-Office-Pauschale & Arbeitszimmer.

Tipp: Auch Reparatur, Reinigung und Wartung(z. B. Leuchten-Reparatur, Teppichreinigung, Geräteservice) zählen zu den abzugsfähigen Kosten, sofern ein beruflicher Zusammenhang besteht.

Home Office Pauschale oder Arbeitszimmer – was lohnt sich?

Viele Beschäftigte fragen sich, ob sie lieber die Home Office Pauschale nutzen oder ein komplettes Arbeitszimmer steuerlich absetzen sollen. Beide Modelle haben Vor- und Nachteile:

  Home Office Pauschale Arbeitszimmer absetzen
Voraussetzungen Kein separates Arbeitszimmer nötig Abgeschlossener Raum, fast ausschließlich beruflich genutzt
Höhe der Absetzbarkeit 6 € pro Tag, max. 1.260 € pro Jahr Tatsächliche Kosten: Miete, Nebenkosten, Möbel, Ausstattung
Flexibilität Einfach, ohne große Nachweise Strenge Regeln, Belege & Nachweise erforderlich
Geeignet für Arbeitnehmer ohne eigenes Büro Selbstständige & Beschäftigte mit separatem Arbeitszimmer

Wann lohnt sich die Pauschale?

Die Pauschale ist sinnvoll für alle, die nur gelegentlich im Home Office arbeiten oder kein separates Arbeitszimmer haben. Sie ist unkompliziert und erfordert keine komplizierte Aufstellung von Kosten.

Wann lohnt sich das Arbeitszimmer?

Wenn ein ganzer Raum ausschließlich für die Arbeit genutzt wird, können Sie mit dem Arbeitszimmer absetzen deutlich mehr Kosten steuerlich geltend machen – auch anteilige Miete, Strom, Heizung und Internet. Besonders für Selbstständige und Vollzeit-Home-Office-Arbeiter lohnt sich diese Variante.

Beispiele aus der Praxis

Damit Sie besser einschätzen können, wie sich Bürostuhl, Schreibtisch und Büromaterial steuerlich absetzen lassen, haben wir einige typische Fälle zusammengestellt:

Beispiel 1: Bürostuhl für 799 €

Ein ergonomischer Schreibtischstuhl kostet beispielsweise 799 € netto. Da der Betrag unter der GWG-Grenze (800 €) liegt, können Sie ihn im Jahr der Anschaffung vollständig steuerlich absetzen.

👉 Vorteil: Sofortige Steuerersparnis im selben Jahr.

Beispiel 2: Schreibtisch für 1.200 €

Ein höhenverstellbarer Schreibtisch kostet beispielsweise 1.200 € netto. Hier ist keine Sofortabsetzung möglich. Stattdessen wird der Betrag über mehrere Jahre abgeschrieben – die reguläre Nutzungsdauer für Möbel beträgt in der Regel 13 Jahre.

Beispiel 3: Home Office Pauschale

Eine Arbeitnehmerin arbeitet an 180 Tagen im Jahr von zu Hause. Mit 6 € pro Tag kann sie 1.080 € pauschal absetzen – auch ohne eigenes Arbeitszimmer. Zusätzlich dürfen Verbrauchskosten wie Büromaterial geltend gemacht werden.

Beispiel 4: Komplettes Arbeitszimmer

Ein Selbstständiger richtet ein separates Büro ein. Die Kosten betragen beispielsweise:

  • Miete: 900 € monatlich → 30 % Arbeitszimmer = 270 €
  • Nebenkosten: 150 € monatlich → 30 % Arbeitszimmer = 45 €
  • Möbel: Bürostuhl 799 €, Schreibtisch 1.200 €, Regal 400 €

Damit können jährlich mehrere Tausend Euro steuerlich geltend gemacht werden – deutlich mehr als mit der Pauschale.

Aktuelle steuerliche Regelungen im Überblick

Zeitraum Pauschale pro Tag Maximaler Betrag Max. Tage pro Jahr Besonderheiten
Bis 2022 5 600 120 Nur bei fehlendem Arbeitsplatz im Betrieb anwendbar
Ab 2023 6 1260 210 Gilt auch ohne separates Arbeitszimmer; dauerhaft entfristet


Fazit: Homeoffice clever absetzen und sparen

Ob Homeoffice-Pauschale oder Arbeitszimmer: Sie können Ihre Steuerlast deutlich senken. Prüfen Sie sorgfältig, welche Variante sich für Sie lohnt. Eine gute Dokumentation zahlt sich aus – und Ihr Geldbeutel wird es Ihnen danken.


FAQ: Häufige Fragen zum Thema "Homeoffice steuerlich absetzen"


  • Kann ich Homeoffice absetzen, wenn ich nur teilweise zuhause arbeite?

    Ja, dann greifen oft die Homeoffice-Pauschale oder anteilige Werbungskosten.



  • Was passiert, wenn mein Arbeitszimmer auch privat genutzt wird?

    Dann entfällt die volle steuerliche Absetzbarkeit. Das Zimmer muss nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden.



  • Kann ich Möbel fürs Homeoffice absetzen?

    Ja, Büromöbel wie Schreibtisch, Stuhl oder Regale sind absetzbar – entweder komplett oder über Abschreibungen.



  • Was ist die Homeoffice-Pauschale 2025?

    Die Homeoffice-Pauschale beträgt 6 € pro Tag, maximal 1.260 € im Jahr. Sie kann ohne separates Arbeitszimmer abgesetzt werden.



  • Gilt die Homeoffice-Pauschale auch für Teilzeitkräfte?

    Ja, aber nur für Tage, an denen ausschließlich von zu Hause gearbeitet wurde.



  • Kann ich die Pauschale zusätzlich zum Arbeitszimmer absetzen?

    Nein, entweder Arbeitszimmer oder Pauschale – nicht beides.



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